BETRIEBLICHER  ERSTHELFER

Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist.

Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb (§ 26, DGUV Vorschrift 1):

Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer

Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten :

- in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten

- in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten

- in Kindertageseinrichtungen 1 Ersthelfer je Kindergruppe

- in Hochschulen 10% der Beschäftigten.

Betrieblicher Ersthelfer

Die Ausbildung zum Ersthelfer besteht aus dem Erste-Hilfe-Lehrgang (9 Unterrichtseinheiten).

Um Ersthelfer zu bleiben ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre durch das so genannte Erste-Hilfe-Training (9 Unterrichtseinheiten) erforderlich.

Beide Lehrgänge können nur durch speziell dazu ermächtigte Stellen durchgeführt werden. (§ 26 Abs. 2, DGUV Vorschrift 1).

Die Lehrgangsgebühren werden von den Unfallversicherungsträgern in Form von Pauschalgebühren getragen und direkt mit den Ausbildungsstellen abgerechnet. Weitere Lehrgangsgebühren, weder für die Teilnehmer noch für Unternehmer, entstehen nicht. Lediglich Kosten für Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt der Unternehmer.

Mein Service für Sie :

Gern erinnere ich Sie rechtzeitig an die regelmäßig notwendige Fortbildung Ihrer Betrieblichen Ersthelfer alle 2 Jahre

 Ich biete Ihnen qualifizierte Schulungen bezogen auf Ihre Branche -

 nach Ihren Wünschen - Schulung in Ihrem Haus - hohe terminliche

 Flexibilität - praxisorientierte Ausbildung - modernste Technik.

EHA Erste Hilfe Ausbildung Marcel Wrusch
Hilfe

Erste Hilfe ist bei mir kostenlos* - aber nicht umsonst

*die Kosten werden in der Regel von Ihrer BG oder Unfallkasse übernommen - ausgenommen sind die Selbstzahlerkurse für Führerscheinbewerber & Notfalltraining und Reanimation für Arztpraxen

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